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Es gibt für die Urlauber auch die Möglichkeit mit
Ihrem Privatfahrzeug durch die Bazargan Grenze an der Türkei in
den Iran zu reisen.
Von der Türkei aus sollten die Urlauber über die
Bazargan-Grenze einreisen.
Dazu müßte der Urlauber erst nach Hinterlegung
entsprechender Bankgarantie, einen Zollpassierschein von der
ADAC erhalten.
Folgende Dokumente sind bei einer Einreise mir
Fahrzeug, ebenfalls erforderlich:
1.
Haftpflichtversicherungsschein.
2.
Internationaler Führerschein (muß gültig sein).
3.
Internationaler Fahrzeugschein.
Die von den Automobilclubs ausgestellten
internationalen Fahrzeugpapiere sind zwar für ein Jahr gültig,
doch beträgt die Frist für die Nutzung der Fahrzeuge mit einem
Zollpassierschein, nach den iranischen Zollbestimmungen
lediglich drei Monate.
Für die Verlängerung der Nutzungsfrist müssen
sich die Antragsteller an das iranische Zollbüro für
Einfuhrangelegenheiten und im Falle des Ablaufs der Gültigkeit
des Zollpassierscheins an die Gesellschaft für Touristik und
Automobilfahrt wenden.
Diese Gesellschaft verlängert die Gültigkeit des
Passierscheins, nachdem Sie die Genehmigung des ausstellenden
Clubs eingeholt hat.
Diese Bedingungen gelten auch bei der
Passierung anderer Grenzen.
Benzin: Im Juli 2007 wurde das Benzin im
Iran rationiert.
Ausländer die mit ihrem Privatfahrzeug ins Land
einreisen, bekommen eine vorläufige Benzinkarte
mit der sie je nach ihrem Aufenthalt in den Tankstellen Benzin
tanken können.
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